Die Veränderung des Eigenanteils durch das Pflegestärkungsgesetz II

Hans-Ludwig Kowalski/ Juni 28, 2017/ Pflege, Pflegekongress 2017 Berlin, Pflegereformgesetz

Bisher stiegen mit der Pflegestufe der Eigenanteil. Dies führte dazu, dass manche Anträge auf Höherstufung durch die Angehörigen nicht gestellt wurden, obwohl der Pflegebedarf da war, aus Sorge, die größere finanzielle Belastung nicht stemmen zu können. Wenn dennoch die Leistung erbracht wurde ging das zur Kosten der Pflegekräfte, des Heimes und der Mitbewohner – wurde sie nicht erbracht jedoch zu Lasten des Pflegebedürftigen. Diesen Missstand, der letztendlich eine Aushebelung des gesellschaftlichen Solidarsystems bedeutete, soll nun mit der veränderten Berechnung des Eigenanteils beseitigt werden. Das Pflegestärkungsgesetz trägt dieser Besonderheit Rechnung und legt fest, dass der Eigenanteil für alle Bewohner egal welchen Pflegegrades gleich ist. Die Differenz zwischen den Heimkosten und den Zahlungen der Pflegeversicherung wird summiert und durch die Anzahl aller Bewohner geteilt. Das führt dazu, dass die niedrigeren Pflegegrade mehr zahlen müssen als bisher (außer diejenigen, die aus dem letzten Jahr noch Bestandschutz haben), sukzessive wird es für diese niedrigeren Pflegegrade teurer und für die höheren günstiger. Vor allem aber entfällt das Hemmnis, aus finanzieller Sorge für einen Angehörigen keine ausreichend hohe Pflegestufe zu beantragen.

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